Rechtliche Vorsorge mit Rechtsdokumenten
Karin M. Schmidt, Rechtsanwältin - Bankkauffrau
Für Sie. Ihre Sicherheit. Ihre Zukunft.
Rechtsinformationen und Praxistipps
Vorsorgevollmacht
Wollen Sie eine durch das Betreuungsgericht angeordnete rechtliche Betreuung vermeiden, so müssen Sie einer Vertrauensperson für die beiden übergeordneten Aufgabenkreise der Vermögens- und Personensorge umfassend eine entsprechende Vollmacht erteilen, denn eine gesetzliche Betreuung ist hierzu nachrangig.
Grundverhältnis zur Vorsorgevollmacht
Im "Grundverhältnis" kann geregelt werden, ob und wenn ja in welcher Reihenfolge Ihre Bevollmächtigten für Sie handeln dürfen. Hinzu kommen Regelungen zu den wichtigen Fragen des Haftungsumfangs und der Vergütung (z.B. Auslagenersatz). Das schafft Klarheit und vermeidet Streit.
Reisevollmacht für Erwachsene und Kinder
Die Reisevollmacht (nicht zu verwechseln mit der Reisegenehmigung für Minderjährige zu einer bestimmten Reise) deckt die Risiken ab, die auf einer Reise ins Ausland bei Erwachsenen und Kindern gleichermaßen eintreten können, wie insbesondere durch eine Erkrankung oder einen Unfall.
Betreuungsverfügung
Wer niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, erhält einen gesetzlichen Betreuer. Wie diese Betreuung dann geführt werden soll, insbesondere zu Fragen der medizinischen Versorgung oder Heimunterbringung, kann in einer -formfreien-Betreuungsverfügung niedergelegt werden.
Patientenverfügung und Organspende
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung wird Ihr Wille im Hinblick auf die Einleitung und den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen sowie zur Organspende dokumentiert. Für die Umsetzung ist der Bevollmächtigte (bzw. der Betreuer) zuständig. Darum ergänzen sich beide Urkunden.
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Darin können neben der Art der Bestattung und ihrer Modalitäten auch das Bestattungsunternehmen benannt- und der Kostenrahmen festgelegt werden.
Berliner Testament
Das sog. Berliner Testament ist eine Unterart der gemeinschaftlichen Testamente und weit verbreitet, auch wenn es seine Tücken hat, u.a. weil nach dem ersten Erbfall der Überlebende Alleinerbe wird (die Abkömmlinge erst zum "Schluss") und damit die steuerlichen Freibeträge des Erstverstorbenen für die Kinder verloren gehen.
Einzeltestament (geschieden oder unverheiratet)
Nach einer Scheidung gehen die Ex-Ehegatten auch erbrechtlich getrennte Wege, eine Erbeinsetzung wird grundsätzlich unwirksam. Vorsorge ist aber dafür zu treffen, dass der Ex-Partner über den Umweg der Erbfälle nach den gemeinsamen Kindern keinen Zugriff und auch keinen Einfluss auf den Nachlass erhält.
Erbfall und Abwicklung des Nachlasses
Die Erben sind für die Abwicklung des Nachlasses zuständig, nicht das zuständige Nachlassgericht, wie viele irrtümlich glauben. Dessen vorrangige Aufgabe ist die Erteilung eines Erbscheins. Testament und Vorsorgevollmacht können dabei sehr hilfreich sein.
EU-Erbrecht und die Frage der Rechtswahl
Erbfälle in den Mitgliedstaaten der EU werden seit dem 17.08.2015 durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geregelt. Hierbei gelten Besonderheiten, die u.a. die Frage des anwendbaren materiellen Erbrechts, die Rechtswahl und das Nachlasszeugnis betreffen.
Schenkungsvertrag und Anrechnung "aufs Erbe"
Lebzeitige Schenkungen an die Kinder sind angesichts gestiegener Immobilienwerte vor allem steuerlich von erheblicher Bedeutung. Damit stellen sich aber zugleich Fragen nach einer Anrechnung auf den Pflichtteil und die Ausgleichungspflicht unter den Kindern.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Patientenverfügung
Wissenwertes
Artikel
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Gewöhnlicher Aufenthalt
Gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz? Warum diese Unterscheidung im Erbrecht so bedeutsam ist, insbesondere bei einem Umzug in ein Pflegeheim im Ausland.
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Patientenverfügung (aktuell)
Seit dem 1.1.2023 ist das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ in Kraft. Welche Neubetrachtungen ergeben sich daraus für die Patientenverfügung?
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Berliner Testament ändern
Nach dem Tod des Erstversterbenden besteht oftmals durch die Lebensumstände der Wunsch, noch Änderungen am Testament vorzunehmen. Wie lässt sich vorsorgen?
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Bewertungen und Vorträge
Bewertungen
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"Ich verreise oft mit meinen Nichten und Neffen - da kann schnell etwas passieren. Nicht nur die Qualität der Reiseformulare hat mich überzeugt; das ganze auch noch kostenlos: einfach Top."
Inge Leonards
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"Frau Schmidt versteht ihr Handwerk. Ob Vorträge oder Formulare: profund-verständlich und dazu noch mit viel Herzblut. Das sucht seinesgleichen!"
Ruth Baumann
Präsidentin der Unternehmerfrauen im Handwerk, Baden-Württemberg
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"Die Qualität der übersandten Dokumente (Anm.: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) ist sehr gut und finden meine volle Zustimmung!"
Dr. Klaus PietschRegierungsdirektor CVUA, Freiburg
Vorträge
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Herbst 2024
Hier geht es direkt zur Anmeldung11.10.2024 18.00 Uhr VHS Freiburg
"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
22.11.2024 18.00 Uhr VHS Freiburg
"Testament und vererben: So regeln Sie Ihren Nachlass richtig"