Reisevollmacht

Wenn Sie auf Reisen gehen mit dem Partner, Verwandten oder Freunden ist es wichtig, dass Sie bei schwerer Erkrankung oder einem Unfall für den Gesundheitsbereich gut abgesichert sind, das bedeutet von einer Person Ihres Vertrauens vertreten werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Die Mehrsprachigkeit -im Formular: deutsch/englisch/spanisch- erleichtert dabei die Verständigung.

Partner oder ein anderer Mitreisender sind so in der Lage, im Fall der Fälle schnell für Sie vor Ort zu entscheiden und notwendige Einwilligungen in eine ärztliche Behandlung zu erteilen, in die Krankenunterlagen Einsicht zu nehmen und umfassende Auskünfte von den behandelnden Ärzten einzuholen.

Zur Anerkennung im EU-Ausland (für andere Zielländer siehe nachfolgend) muss die Vollmacht von einem Notar beglaubigt- und danach beim örtlichen Landgericht mit einer sog. Apostille zur Bestätigung der Echtheit der Urkunde versehen werden (Kosten bzw. Gebühren : Notar 20 EUR + MwSt., Apostille 25 EUR).

Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Deutschland auch für folgende Drittstaaten (Liste des Auswärtigen Amtes).

Bei den in der Liste mit * gekennzeichneten Ländern wird aufgrund bilateraler Verträge keine Apostille für eine notariell beglaubigte Reisevollmacht benötigt; es handelt sich dabei um Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich.

Unterschied Apostille und Legalisation

Eine Apostille genügt im Verhältnis der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961, wie vorstehend ausgeführt.

Im Verhältnis zu den Nicht-Vertragsstaaten ist damit eine Legalisation erforderlich.

Legalisation bedeutet die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde durch den Konsul des Staates, in dem von der Urkunde Gebrauch gemacht werden soll.

Erforderlich ist für deutsche notarielle Urkunden zunächst eine Vorbeglaubigung durch den jeweiligen Landgerichtspräsidenten.

Einige ausländische Staaten verlangen für die Legalisation deutscher Urkunden zusätzlich zur Vorbeglaubigung auch noch eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Auswärtige Amt.

Das Auswärtige Amt hat die Aufgabe der Endbeglaubigung deutscher Urkunden auf das Bundesverwaltungsamt übertragen.

Das Legalisationsverfahren ist damit wesentlich aufwendiger als das Apostilleverfahren.

Reisen mit Kindern

Reiseerlaubnis

Eine Reiseerlaubnis (int. zumeist Reisegenehmigung genannt) trägt dem Umstand Rechnung, dass Kinder unter 16 Jahren nicht ohne die Begleitung eines Erwachsenen verreisen dürfen und Dritte auf Verlangen nachweisen müssen, dass sie zur Mitnahme des Kindes befugt sind.

"Dritter" ist dabei auch ein nicht allein sorgeberechtigter Elternteil, weil hier eine Kindesentziehung vorliegen könnte!

Mit einer Reiseerlaubnis erklären die Sorgeberechtigten vor Reiseantritt ihr Einverständnis zu einer bestimmten Reise ihres Kindes; sie ist keine Vollmacht und berechtigt daher nicht zur Vertretung des Kindes z.B. im Krankheitsfall am Urlaubsort (siehe nachfolgend Reisevollmacht).

Obgleich es keine gesetzliche Frist zur Gültigkeit gibt, sollte die Reiseerlaubnis bei Ausstellung nicht älter als sechs Monate sein.

Reisevollmacht

Nehmen Verwandte, häufig die Großeltern, oder Freunde ein Kind mit auf eine Reise, ist es wichtig, dass die Begleitperson im Falle eines Unfalls oder einer behandlungsbedürftigen Erkrankung des Kindes in eine medizinische Behandlung einwilligen darf und auch Auskunft von den behandelnden Ärzten erhält, schon allein, um die Eltern umfassend informieren zu können, damit diese eine Entscheidungsgrundlage haben über das weitere Vorgehen.

Das gilt gleichermaßen, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, aber nur einer von ihnen mit dem Kind auf Reisen geht.

Die Reisevollmacht für ein minderjähriges Kind benötigt man also zusätzlich zu einer Reiseerlaubnis.

Das Formular enthält einen Elternvorbehalt mit einer Beschränkung der Ermächtigung auf Erkrankungen des Kindes ohne Lebensgefahr.

Die Reisedokumente für Kinder sind zweisprachig: Deutsch-Englisch.

Bei Fragen zur Beglaubigung gibt es sowohl bei der Reiseerlaubnis als auch Reisevollmacht keine Unterschiede zu der Reisevollmacht für Erwachsene.