Arbeitsvertrag Haushaltshilfe

Haushaltshilfen sind abhängig Beschäftigte und damit Arbeitnehmer. Das bedeutet zugleich die Pflicht zum Abführen von Sozialabgaben und Steuern.

Weil die Entgeltvereinbarung aber fast ausnahmslos unterhalb der Grenze für geringfügig Beschäftigte von derzeit € 450,00 p.M. liegt, kann die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgen; diese zieht dann halbjährlich pauschalierte Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern beim Arbeitgeber ein.

Die Anmeldung kann unproblematisch online erfolgen ( https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html ).

Häufig erfolgt keine Anmeldung, um die Abgaben nicht abführen zu müssen; dann liegt Schwarzarbeit vor. Schwarzarbeit ist eine Straftat ( u.a. §§ 9, 10, 11 SchwarzArbG) und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Eine Anmeldung bewahrt Sie aber auch vor zivilrechtlichem Ungemach:

Denn verletzt sich Ihre Hilfe, sind Sie als Arbeitgeber vor finanziellen Ansprüchen geschützt, falls Behandlungs- oder Rehakosten anfallen. Denn die Minijob-Zentrale meldet die Haushaltshilfe automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Diese kommt für die Kosten auf, wenn dem Arbeitnehmer im Haushalt etwas zustößt.

Denn was vielen nicht bewusst ist: Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und dabei sind es vor allem Stürze.

Die Abgaben für die Haushaltshilfe sind überschaubar, verglichen mit den Risiken: für Sozialabgaben und Steuern fallen pauschal 14,44% an; zudem können 20 Prozent der gesamten Ausgaben, maximal 510 Euro jährlich, steuerermäßigend bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Zum wesentlichen Inhalt eines Vertrages gehören folgende Regelungspunkte:

  • Festlegung der Arbeitszeiten ( fest oder variabel ),
  • Vereinbarung einer Probezeit ( innerhalb der Probezeit gelten kürzere Kündigungsfristen ),
  • Bestimmung einer Kündigungsfrist,
  • Freistellung bei Kündigung,
  • die Frage der Aufstockung für die Rentenversicherung,
  • Ausschlussfristen ( zeitliche Begrenzung der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ).

Klare Regelungen verhindern Missverständnisse und letztlich Streit.