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Rechtsinformationen und Praxistipps

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wollen Sie eine durch das Betreuungsgericht angeordnete rechtliche Betreuung vermeiden, so müssen Sie einer Vertrauensperson für die beiden übergeordneten Aufgabenkreise der Vermögens- und Personensorge umfassend eine entsprechende Vollmacht erteilen, denn eine gesetzliche Betreuung ist hierzu nachrangig.

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Das Grundverhältnis regelt im Innenverhältnis, wann ein Bevollmächtigter handeln darf und bei mehreren in welcher Reihenfolge. Aus Gründen der Rechtssicherheit gehört dies in eine separate Vereinbarung, in der auch z.B. eine Vergütung geregelt werden kann

Grundverhältnis zur Vorsorgevollmacht

Im "Grundverhältnis" kann geregelt werden, ob und wenn ja in welcher Reihenfolge Ihre Bevollmächtigten für Sie handeln dürfen. Hinzu kommen Regelungen zu den wichtigen Fragen des Haftungsumfangs und der Vergütung (z.B. Auslagenersatz). Das schafft Klarheit und vermeidet Streit.

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Mit einer Reisevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die mit auf Reisen geht für den Fall, dass sie schwer erkranken oder einen Unfall erleiden und nicht mehr selbst in eine medizinische Behandlung einwilligen können.

Reisevollmacht für Erwachsene und Kinder

Die Reisevollmacht (nicht zu verwechseln mit der Reisegenehmigung für Minderjährige zu einer bestimmten Reise) deckt die Risiken ab, die auf einer Reise ins Ausland bei Erwachsenen und Kindern gleichermaßen eintreten können, wie insbesondere durch eine Erkrankung oder einen Unfall.

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Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten oder können. Sie legen darin fest, wie die Betreuung geführt werden soll, wie z.B. Arzt/Krankenhauswahl, Pflegeheim, Fortführung von Verträgen.

Betreuungsverfügung

Wer niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, erhält einen gesetzlichen Betreuer. Wie diese Betreuung dann geführt werden soll, insbesondere zu Fragen der medizinischen Versorgung oder Heimunterbringung, kann in einer -formfreien-Betreuungsverfügung niedergelegt werden.

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In einer -zwingend- schriftlichen Patientenverfügung können Sie selbstbestimmt über die Einleitung und den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Patientenverfügung und Organspende

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung wird Ihr Wille im Hinblick auf die Einleitung und den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen sowie zur Organspende dokumentiert. Für die Umsetzung ist der Bevollmächtigte (bzw. der Betreuer) zuständig. Darum ergänzen sich beide Urkunden.

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Die eigenen Wünsche zur Bestattung und ggf. Grabpflege schriftlich festzuhalten hilft, Streit unter den Erben zu vermeiden, wobei insbesondere Kostenfragen streitanfällig sind.

Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Darin können neben der Art der Bestattung und ihrer Modalitäten auch das Bestattungsunternehmen benannt- und der Kostenrahmen festgelegt werden.

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Beim Berliner Testament, einer Unterart des Ehegattentestamentes, wird der überlebende Ehegatte zum Vollerben eingesetzt und die gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben. Dies dient vorrangig der Versorgung des überlebenden Ehegatten.

Berliner Testament

Das sog. Berliner Testament ist eine Unterart der gemeinschaftlichen Testamente und weit verbreitet, auch wenn es seine Tücken hat, u.a. weil nach dem ersten Erbfall der Überlebende Alleinerbe wird (die Abkömmlinge erst zum "Schluss") und damit die steuerlichen Freibeträge des Erstverstorbenen für die Kinder verloren gehen.

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Korrekte Formulierungen vermeiden Streit unter den Erben: "Vererben" Sie keine Gegenstände, denn der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger und damit, gleich ob Sachen oder Rechte (z.B. Sparbuch), Eigentümer aller Gegenstände, die sich im Nachlass befinden.

Einzeltestament (geschieden oder unverheiratet)

Nach einer Scheidung gehen die Ex-Ehegatten auch erbrechtlich getrennte Wege, eine Erbeinsetzung wird grundsätzlich unwirksam. Vorsorge ist aber dafür zu treffen, dass der Ex-Partner über den Umweg der Erbfälle nach den gemeinsamen Kindern keinen Zugriff und auch keinen Einfluss auf den Nachlass erhält.

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Unmittelbar nach einem Erbfall sind viele Angelegenheiten zu regeln. Neben der Bestattung kommt es vor allem auf die Sichtung und Sicherung des Nachlasses und die Formalitäten mit Banken, Versicherungen an.

Erbfall und Abwicklung des Nachlasses

Die Erben sind für die Abwicklung des Nachlasses zuständig, nicht das zuständige Nachlassgericht, wie viele irrtümlich glauben. Dessen vorrangige Aufgabe ist die Erteilung eines Erbscheins. Testament und Vorsorgevollmacht können dabei sehr hilfreich sein.

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Für Erbfälle in der EU gilt in den Mitgliedstaaten mit Ausnahme Irlands und Dänemarks die Europäische Erbrechtsverordnung. Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers und nicht der Wohnsitz!

EU-Erbrecht und die Frage der Rechtswahl

Erbfälle in den Mitgliedstaaten der EU werden seit dem 17.08.2015 durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geregelt. Hierbei gelten Besonderheiten, die u.a. die Frage des anwendbaren materiellen Erbrechts, die Rechtswahl und das Nachlasszeugnis betreffen.

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Schenkungsvertrag

Schenkungsvertrag und Anrechnung "aufs Erbe"

Lebzeitige Schenkungen an die Kinder sind angesichts gestiegener Immobilienwerte vor allem steuerlich von erheblicher Bedeutung. Damit stellen sich aber zugleich Fragen nach einer Anrechnung auf den Pflichtteil und die Ausgleichungspflicht unter den Kindern.

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Tutorial

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Weitere Formulare und Vorlagen

Wissenwertes

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Archiv Wissenswertes

Im Archiv finden Sie alle Artikel ab dem Jahre 2021.

Bewertungen und Vorträge

  • "Ich verreise oft mit meinen Nichten und Neffen - da kann schnell etwas passieren. Nicht nur die Qualität der Reiseformulare hat mich überzeugt; das ganze auch noch kostenlos: einfach Top."

    Inge Leonards


  • "Frau Schmidt versteht ihr Handwerk. Ob Vorträge oder Formulare: profund-verständlich und dazu noch mit viel Herzblut. Das sucht seinesgleichen!"

    Ruth Baumann

    Präsidentin der Unternehmerfrauen im Handwerk, Baden-Württemberg


  • "Die Qualität der übersandten Dokumente (Anm.: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) ist sehr gut und finden meine volle Zustimmung!"
    Dr. Klaus Pietsch

    Regierungsdirektor CVUA, Freiburg

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  • Frühjahr 2024

    08.03.2024 18.00 Uhr VHS Freiburg
    "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"

    22.03.2024 18.00 Uhr VHS Freiburg
    "Testament und vererben: So regeln Sie Ihren Nachlass richtig"

    Hier geht es direkt zur Anmeldung